Die Stadt Leipzig ist Eigentümer des agra Messepark Leipzig. Für die Verwaltung des Geländes als auch die Betreuung von Ausstellungen und Veranstaltungen wird die Stadt Leipzig von der Firma TNC mice & nice GmbH vertreten.
Die Stadt Leipzig erlässt für das Gelände des agra Messeparks die nachstehende Parkordnung.
Der agra Messepark ist außerhalb von Veranstaltungen und Messen ganzjährig täglich von 06 bis 22 Uhr öffentlich zugänglich. Damit sich alle Besucherinnen und Besucher sicher und wohl fühlen, gelten folgende Regeln für das Betreten und die Nutzung des Geländes:
1. Allgemeines Verhalten
– Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Besucher*innen und der Natur.
– Das Gelände ist sauber zu halten. Müll ist in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
– Offenes Feuer, Grillen und Feuerwerkskörper sind auf dem gesamten Gelände verboten.
– Das Campen oder Zelten ist nur bei genehmigten Veranstaltungen und auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
2. Verkehr und Parken
– Das Befahren des Geländes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
– Fahrräder, E-Scooter o. Ä. dürfen nur auf den Wegen genutzt werden.
– Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt sinngemäß auf dem gesamten Gelände.
– Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt.
3. Tiere
– Hunde und andere Tiere dürfen mitgeführt werden, sind aber durchgängig an der Leine zu führen.
– Tierkot ist durch die Halter*innen umgehend zu entfernen.
4. Veranstaltungen
– Während Veranstaltungen gelten zusätzliche Regeln laut Messe- bzw. Veranstaltungsordnung.
– Das unbefugte Betreten von Veranstaltungsbereichen ist untersagt.
5. Verbotene Handlungen
– Waffen, Drogen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.
– Jegliche Form von Vandalismus, Hausieren, Betteln, Sachbeschädigung oder Belästigung ist verboten.
– Musikalische Darbietungen und gewerbliche Aktivitäten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.
6. Eingeschränkter Winterdienst
In den Wintermonaten erfolgt der Räum- und Streudienst nur eingeschränkt und nicht flächendeckend.
Besucher*innen sind angehalten, besondere Vorsicht bei Schnee und Eisglätte walten zu lassen.
Die Nutzung des Geländes erfolgt bei winterlichen Verhältnissen auf eigene Gefahr.

